KfW-Wohneigentumsprogramm 124

KfW-Wohneigentumsprogramm 124 - Förderkredit zur Eigenheimfinanzierung

Wenn Sie die Finanzierung für den Bau oder Kauf einer Immobilie auf Beine stellen wollen, kann Ihnen die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vielleicht weiterhelfen. Denn die KfW bietet im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm Nr. 124) ein Förderprogramm zur Schaffung von Wohneigentum. Dieses Förderprogramm der KfW kann von allen Privatpersonen in Deutschland, unabhängig von Alter und Familienstand, in Anspruch genommen. Einzige Voraussetzung: Die mit dem Geld aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 finanzierte Immobile, muss von dem Eigentümer selbst bewohnt werden. Wer in eine Immobilie nur als Geldanlage investieren will, um diese direkt weiterzuvermieten, kann hingegen nicht auf das KfW-Wohneigentumsprogramm zurückgreifen. Auch Ferienwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Günstiger Förderkredit durch das KfW-Wohneigentumsprogramm

Im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms 124 kann der Förderberechtigte einen vergünstigten Förderkredit für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erhalten. Einzige Voraussetzung ist, dass der neu geschaffene Wohnraum selbst genutzt wird. Als Selbstnutzung gilt aber auch, wenn der Förderberechtigte, einen Angehörigen unentgeltlich in der Wohnung oder dem Haus wohnen lässt. Ist die Voraussetzung erfüllt, finanziert die KfW bis zu 100 % der anfallenden Kosten. Bei einem Bauvorhaben sind das die Kosten für den Kauf des Grundstücks, die Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen. Beim Immobilienerwerb gehören zu den förderfähigen Kosten neben dem Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten sowie eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Aber Achtung: Nach oben hin ist die maximale Kreditsumme beim Wohneigentumsprogramm auf 50.000 Euro begrenzt. Daher wird bei den meisten Bauvorhaben zusätzlich noch ein klassischen Baudarlehen als Ergänzung benötigt werden. Mit unserem Bauzinsrechner können Sie ohne großen Aufwand nach den derzeit günstigen Finanzierungsangeboten suchen.

Laufzeit und Zinsen beim KfW-Wohneigentumsprogramm

Beim Wohneigentumsprogramm der KfW werden verschiedenen Kreditlaufzeiten mit einer unterschiedlich langen tilgungsfreien Anlaufzeit angeboten
Der Kreditnehmer hat die Wahl zwischen folgenden Varianten:

  • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)
  • bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (35/5)
  • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (10/10)

Die Mindestlaufzeit beim Wohneigentumsprogramm 124 beträgt vier Jahre. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufzeit wird der Kredit in gleich hohen monatlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Der Kreditnehmer kann beim Wohneigentumsprogramm zwischen einer fünfjährigen oder zehnjährigen Zinsbindung wählen.

Aktuelle Konditionen beim KfW-Wohneigentumprogramm

Die Zinsen beim Wohneigentumsprogramm sind bonitätsabhängig und richten sich nur nach der gewählten Laufzeit und der Dauer der Zinsbindung. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die aktuellen Konditionen beim KfW-Wohneigentumprogramm 124 :

Effektivzins Wohneigentumsprogramm

Laufzeit des Kredits

Tilgungsfreie Anlaufzeit

Zinsbindung

2,48 %

10 Jahre

10 Jahre

8 Jahre

1,76 %

20 Jahre

3 Jahre

5 Jahre

2,32 %

20 Jahre

3 Jahre

10 Jahre

1,75 %

35 Jahre

5 Jahre

5 Jahre

2,43 %

35 Jahre

5 Jahre

10 Jahre

 

Den Förderkredit beantragen

Zu beachten ist, dass der Kreditantrag für den Förderkredit nicht direkt bei der KfW eingereicht werden kann. Denn die KfW gewährt Baudarlehen ausschließlich über externe Finanzierungsinstitute wie etwa Banken, Sparkassen und Versicherungen, welche für die durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Der Antrag für den Förderkredit muss vor Beginn des Vorhabens, spätestens allerdings unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei einem Finanzierungsinstitut eigener Wahl gestellt werden. Der Erwerb von Grundstücken darf jedoch bis zu sechs Monate zurückliegen. Der Förderkredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden. Sofern Sie sich nicht für das endfällige Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit entschieden haben, wird Ihnen das Finanzierungsinstitut zum Ende der Zinsbindung auch ein Prolongarationsangebot unterbreiten.

Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Es besteht auch die Möglichkeit, das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren. So kämen beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie die Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ oder „Altersgerecht Umbauen“ für die für Instandsetzung und Modernisierung der Immobilie in Betracht.